AGB
- Geltungsbereich der AGB
Die vorliegenden AGB sind für alle Lieferungen, Dienstleistungen
und Installationen der Spescha Haustechnik AG (nachfolgend
«Gesellschaft» genannt), ein Unternehmen der Burkhalter
Holding AG, gültig. Vorhandene und eigene Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend
«Besteller» genannt) werden wegbedungen. - Gültigkeit von Angeboten
Angebote sind, sofern nichts anderes angegeben, zwei Monate
ab Ausgabedatum gültig. - Preise
Alle Preisangaben verstehen sich rein netto exkl. MwSt. und in
Schweizer Franken (CHF). Allfällige Preisänderungen auf Grund
von Währungsschwankungen, Technologiewandel oder Teuerungen
bleiben vorbehalten. - Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung respektive
im Werkvertrag festgelegt. Nicht enthaltene Leistungen werden
zu den bei der Ausführung gültigen Preisen zusätzlich verrechnet. - Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination
Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen
Unternehmen im Bauvorhaben liegt beim Besteller resp. bei
der Bauleitung. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination
wird separat verrechnet. - Mengenangaben im Angebot
Die im Angebot aufgeführten Mengenangaben (Stk., m, etc.)
sind approximativ. Das heisst, sie können unter- oder überschritten
werden, ohne dass der Besteller Änderungsansprüche
an die Einheitspreise geltend machen kann. Die Mengenangaben
gelten als Kalkulationsgrundlage für das von der Gesellschaft
gemachte Angebot. - Lieferfristen / Lieferungen
Angegebene Lieferfristen von Produkten und Materialien sind
unverbindliche Richtangaben. Massgebend sind die Herstellerangaben,
welche kurzfristig ändern können. Der Versand von
Produkten und Materialien erfolgt auf Gefahr des Bestellers. - Lieferungen bauseits
Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für bauseits gelieferte
Produkte und Materialien, sofern nichts anderes vertraglich
vereinbart wurde. - Termine
Kann der Besteller die notwendigen Voraussetzungen für eine
termingerechte Erfüllung gemäss Vertrag nicht gewährleisten,
ist die Gesellschaft ihrerseits von der Einhaltung der vereinbarten
Termine entbunden. - Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an Produkten und Materialien geht erst mit der
vollständigen Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises
auf den Besteller über. Die Gesellschaft ist zur Eintragung des
Eigentumsvorbehalts im Register ermächtigt, solange die Zahlung
nicht vollständig geleistet ist. - Abnahme, Prüfung und Mängelrüge
Der Besteller ist verpflichtet, die von der Gesellschaft gelieferten
Produkte, Materialien und Installationen sofort nach Erhalt
oder Abholung bzw. nach Übergabe zu prüfen und allfällige
Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Die sofortige Rügepflicht
gilt auch für alle Dienstleistungen. Mängel, die bei sorgfältiger
Prüfung nicht erkennbar waren, sind sofort nach deren Entdeckung
schriftlich anzuzeigen.
Unterlässt der Besteller seine Prüfungspflicht, gilt die Lieferung
als vorbehaltlos akzeptiert.
Die Mängelbehebung erfolgt innert angemessener Zeit.
- Eigentums- und Immaterialgüterrecht
Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen von der
Gesellschaft erstellten Offerten, Dokumentationen, Projekten,
Zeichnungen, Schemata, Plänen, Berechnungen und an
sonstigen Unterlagen bleibt bei der Gesellschaft. Sie dürfen
Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich
gemacht und abgegeben werden. Im Übertretungsfalle ist die
Gesellschaft berechtigt, eine Konventionalstrafe in der Höhe
von 10 % der Offertsumme einzufordern. - Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage rein netto ab Rechnungsdatum.
Gerät der Besteller in Verzug, so hat die Gesellschaft
Anspruch auf 5 % Verzugszins sowie Mahn-, Inkasso-, Anwaltsund
Gerichtskosten. Die Mahngebühr beträgt CHF 20.00 ab
der zweiten Mahnung. Weiter ist die Gesellschaft berechtigt,
sämtliche Leistungen unverzüglich und ohne weitere Mitteilung
einzustellen. Ist der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so
hat die Gesellschaft schliesslich das Recht, unverzüglich vom
Vertrag zurückzutreten. - Haftung
Die Gesellschaft haftet nur für Sach- und Personenschäden,
die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Im
Übrigen wird die Haftung wegbedungen. Des Weiteren haftet
die Gesellschaft nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene
Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie andere
Folgeschäden. Schliesslich haftet die Gesellschaft auch nicht für
Schäden entstanden aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen,
Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote,
Terrorakte, Energie- und Rohstoffmängel etc. - Diebstahl
Nutzen und Gefahr von Produkten und Materialien gehen mit
dem Einbau oder der Montage auf den Besteller über. Die
Gesellschaft haftet nicht für montiertes oder eingebautes
Material, welches von Dritten entwendet wird. Die Kosten für
den Materialersatz sowie allfällige Installationskosten sind vom
Besteller zu tragen. - Gewährleistung
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Abnahme.
Für Produkte- und Materiallieferungen gelten die entsprechenden
Gewährleistungsbedingungen der Hersteller auch gegenüber
dem Besteller. - Datenschutz und Geheimhaltung
Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Bestimmungen des
Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten.
Die Erhebung und die Bearbeitung der persönlichen
Daten durch die Gesellschaft ist in der Datenschutzerklärung
erläutert. Die Datenschutzerklärung bildet integrierender Bestandteil
dieser AGB. Die Datenschutzerklärung kann unter
folgendem Link eingesehen werden: (www.spescha-haustechnik.
ch/datenschutz). Mit der Zustimmung zu diesen AGB
erklärt der Kunde auch, die Datenschutzerklärung gelesen und
verstanden zu haben. - Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge
über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) wird
vollumfänglich ausgeschlossen. Streitigkeiten zwischen der
Gesellschaft und dem Besteller werden von den ordentlichen
Gerichten beurteilt. Gerichtsstand ist Lenzerheide. Die Gesellschaft
behält sich vor, ihre Rechte auch am Domizil des
Bestellers geltend zu machen.
Lenzerheide/Lai, 1. Oktober 2022, www.spescha-haustechnik.ch